ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUR ANMIETUNG VON

TENNISHALLENSTUNDEN

 

Die Allgemeinen Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden bei der Stuttgarter Tennisgesellschaft Geroksruhe e.V. (nachfolgend STG genannt) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der STG und den jeweiligen Mietern in der Tennishalle.

Mit Erwerb von saisonweise gebuchten Hallenstunden und/oder der Buchung von Einzelstunden gelten diese Bedingungen als vereinbart.

ANMIETUNG VON HALLENSTUNDEN

Die Anmietung von Stunden in der Tennishalle der Stuttgarter Tennisgesellschaft Geroksruhe, Albrecht-Leo.Merz-Weg 1, 70184 Stuttgart, erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens.

VERMIETUNG LANGFRISTIGER HALLENSTUNDEN (ABONNEMENTS)

Der Mietvertrag bei Anmietung eines Hallenplatzes für eine gesamte Saison kommt verbindlich zustande durch Abgabe einer Buchung gem. nachstehenden Möglichkeiten und der anschließenden schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung durch die STG. Die Buchung kann erfolgen durch

  •  Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle. Dies kann telefonisch, per Post, E-Mail oder Fax erfolgen.

  •  Durch Buchung einer Trainerstunde über die Tennisschule PLATZBELEGUNG

    Der Verein ist für die Vergabe der einzelnen Plätze an die Mieter der Tennishalle verantwortlich. Der Verein behält sich vor, die zugeteilten Plätze während der jeweiligen Laufzeit des Mietvertrages zu ändern und die zugeteilten Plätze für besondere Zwecke (z.B. Turniere, notwendige Reparaturen, Säuberung der Halle, etc.) gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen.

BUCHUNGSBESTÄTIGUNG / STORNIERUNGEN / WIDERRUF

Wird die Buchungsbestätigung / Rechnung von dauerhaft bzw. saisonweise gebuchten Stunden nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der STG widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht erforderlich.

RECHNUNGSLEGUNG / ZAHLUNG DES MIETPREISES

Rechnungen werden per postalisch oder per E-Mail übersandt.

Der Hallenmieter ist verpflichtet, entsprechend der Buchungsbestätigung/Rechnung, den Rechnungsbetrag bis zum ausgewiesenen Datum zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich auf das Konto der STG unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer.

Die Zahlung hat per Überweisung zu erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungstermin. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so hat der Mieter unbeschadet von weiteren Ansprüchen der STG (z.B. Zinsen, Rückbuchungsgebühren) zusätzlich eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe vor € 10,- zu zahlen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Die Miete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Krankheit, Urlaub) nicht in Anspruch genommen werden.

Eine Mietpreisminderung infolge zeitweiligen Energieausfalls und/oder durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

VERHINDERUNG DES MIETERS/ERSATZMIETER

Der Mieter haftet gegenüber der STG auch bei der Weitergabe der Hallenstunden an Dritte für die Zahlung der Hallenmiete und evtl. durch Dritte entstehende Schäden.

SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

Die STG behält sich im Falle von Beschädigungen aller Art durch den Mieter, sowie Nichtzahlung der Hallenmiete, Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

HALLENORDNUNG

  1. Die Feste Halle ist ausschließlich mit profillosen Tennisschuhen zu betreten. Das Tragen von Tennisschuhen, die auf Außenplätzen getragen wurden und das Tragen von Straßenschuhen in der Festen Halle ist verboten.

  2. Die Traglufthalle ist ausschließlich mit Tennisschuhen mit Profil zu betreten. Keine Joggingschuhe !!!!

  3. Es darf nur in Tenniskleidung gespielt werden. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden.

  4. Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, darf die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden.

  5. Das Licht in der Tennishalle ist nach Spielende abzuschalten, soweit keine nachfolgenden Spieler/Innen den Platz gemietet haben. Das Licht auf den Nebenplätzen ist nicht einzuschalten.

  6. Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die entsprechende Hallenstunde angemietet wurde. Die Hallenmiete ist auch zu entrichten, sofern der Mieter seine angemietete Spielzeit überschreitet und die nachfolgende Stunde nicht vermietet ist.

  7. Während der Sommerspielzeit haben die Trainer der Tennisschule das bevorzugte Recht, das Tennistraining im Falle von Regenwetter in der Festen Halle fortzusetzen.

  8. Die Notausgangstüren sind auch nur im Notfall zu öffnen.

  9. Alle technischen Einrichtungen in der Tennishalle mit Ausnahme der Lichtschalter werden nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des Vereins bedient. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

  10. Der Vorstand, die Vereinssekretärin, die STG-Gastronomie und alle Mitglieder der STG sind berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung und die Einhaltung der Hallenordnung zu überprüfen. Jedes Mitglied und jeder Hallenmieter hat den Anweisungen dieses Personenkreises Folge zu leisten. Der vorstehende Personenkreis des Vereins übt das Hausrecht für den Verein aus.

  11. Die Hallentemperatur sollte gemäß öffentlicher Hand 12 Grad nicht unterschreiten. Die STG bemüht sich, die Temperatur in den Hallen bei über 15 Grad zu halten.

  12. Eine vom Deutschen Tennis Bund vorgeschriebene Temperatur in einer Tennishalle als Voraussetzung zum Spielen gibt es jedoch nicht. Für Sporthallen der öffentlichen Hand gibt es unbestimmte Begriffe wie „angemessene Temperatur”.

  13. Eine Temperatur von 12-15 Grad kann man bei niedrigen Außentemperaturen als angemessen einordnen. Extreme Tagestemperaturen von unter minus 15 Grad können als höhere Gewalt erachtet werden.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Das Tennisspielen in der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters.

Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind unverzüglich der Geschäftsstelle der STG zu melden.

Eine Haftung des Vereins und seiner Bevollmächtigte sowie seiner Mitarbeiter und Aushilfen und des Eigentümers des Geländes gegenüber den Mitgliedern und Mietern ist in jedem Falle ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen oder Diebstahl an Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen gleich welcher Art sowie bei Entwendungen und Beschädigungen von Fahrzeugen oder Fahrrädern.

Sofern durch höhere Gewalt Umstände eintreten, die den ordnungsgemäßen Spielbetrieb nicht zulassen, übernimmt der Verein keine Haftung für den entsprechenden Nutzungsausfall.

GELTUNGSBEREICH / GERICHTSSTAND / SONSTIGES

Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Hallenmieter und dem Verein gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenstunden über das Internet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Die STG wird durch den Vorstand des Vereins vertreten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem geschäftsführenden Vorstand vertreten. Sie sind Vorstand im Sinne §26 BGB.

Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, werden die übrigen dadurch nicht berührt. Die unwirksamen Teile werden durch eine ihrem Regelungszweck am nächsten kommende Regelung im Wege der ergänzenden Auslegung ersetzt.

Diese Allgemeinen Bedingungen treten mit Wirkung 01.10.2017 in Kraft.